Erholungsphasen

Sie vereinbaren 25 betreuungsfreie Urlaubstage im Kalenderjahr. Die Urlaubstage sind so zu verstehen, dass die Tagespflegeperson an diesen Tagen von jeglicher Betreuungsleistung gegenüber allen Tageskindern freizustellen ist. Dabei sind der Tagespflegeperson mindestens 3 Wochen zusammenhängender Urlaub im Kalenderjahr zu ermöglichen.

An den gesetzlichen Feiertagen, sowie zwischen Weihnachten und Neujahr findet keine Betreuung statt.